Tag

lebensbeendende

lebensbeendende handlungen ethik medizin und rech

Alberta Grady IV

mmung erfolgen. Definition und Abgrenzung Aktive Sterbehilfe: Gezielte Verabreichung von Mitteln, um den Tod herbeizuführen. Passive Sterbehilfe: Unterlassen oder Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen. assistierter Suizid: Unterstützung bei der Selbsttötung durch Bereitstellung der Mittel. Et